Aktuelle Hinweise
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Information zu den eingegangenen Widersprüchen
Elsterwerda, den 23.01.2012
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Grundstückseigentümer,
der Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda weist darauf hin, dass in Kürze alle Grundstückseigentümer, die gegen den an sie ergangenen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheid schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt haben, eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten werden.
Sofern mit dem Widerspruch auch der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt wurde, wird diesem Antrag auch gleichzeitig mit der Eingangsbestätigung bis zum Erlass der Entscheidung über den Widerspruch stattgegeben.
Für den Fall, dass ein solcher Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vom Widerspruchsführer nicht gestellt wurde, wird die Aussetzung der sofortigen Vollziehung dennoch nach pflichtgemäßen Ermessen von Amtswegen ebenfalls bis zum Erlass der Entscheidung über den Widerspruch ausgesetzt.
Mit der Zustellung der Entscheidung über den Widerspruch wird dann auch die Fälligkeit neu bestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Hauptvogel
Verbandsvorsteher
Das Originalschreiben steht hier zur Ansicht als PDF-Datei bereit.
Information des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda zur Beitragserhebung aus Dezember 2011- Geschäftsbereich Trinkwasser
Elsterwerda, den 27.12.2011
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Grundstückseigentümer,
in der Ausgabe der hiesigen Lokalzeitung vom 24.12.2011 wurde von stark fehlerhaften Beitragsbescheiden und Chaos im Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda berichtet.
Dies ist in jedem Fall nicht zutreffend!
Nachfolgend möchte der Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda dies durch Klarstellungen und Erläuterungen Ihnen kundtun, warum dies nicht so ist:
1. Zeitablauf bis zur Beitragsbescheidung
- 5. Juli 2011 - Beschluss zur Erstellung einer Globalkalkulation - Beitragserhebung
- Juli - Mitte Sept 2011 - Erarbeitung Globalkalkulation durch die Firma KOGIS GmbH Bautzen.
- Mitte Sept. 2011 - Vorstellung der Kalkulationsergebnisse
- Oktober - November 2011 - Erarbeitung, Vorstellung & Diskussion von Alternativen zur Beitragserhebung (Gebührenfinanzierung etc.)
- 24.11.2011 - Beschluss zur Änderung der Beitragssatzung Geschäftsbereich Trinkwasser mit gleichzeitiger Auflassung zur Veranlagung aller beitragspflichtigen Grundstückseigentümer mit einem Beitragssatz von 0,40€/m² - Brutto - beitragspflichtiger Veranlagungsfläche
- Bis 12.12.2011 - letzte Datenabgleiche vor Beitragserhebung.
2. Grundlagen der Kalkulation Beitragserhebung
- Amtliche automatisierte Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch
- Dokumentation des Verbandes zur Geschossanzahl
- Bebauungspläne und Abrundungssatzungen der Mitgliedsgemeinden
3. Ist-Stand 27.12.2011 - nach Beitragserhebung
- 8049 Bescheide insgesamt erhoben
- 443 schriftlich eingereichte bzw. mündlich niedergelegte Widersprüche (derzeitig) deren Rechtmäßigkeit zu prüfen ist
- 145 bereits erfolgte Einzahlungen auf Beitragsbescheide.
Dem vorab Genannten können Sie entnehmen , dass die Beitragskalkulation und im Späteren die Beitragsveranlagung, die sich auf die Einzelkalkulationsansätze stützt, auf Basis amtlicher Informationsquellen und eigener Datengrundlagen erfolgte. Dennoch mußte der Verband feststellen, dass in Einzelfällen in Folge von Erbauseinsetzungen bzw. noch nicht abschließend geklärten Eigentümerwechseln (auch bis zurück in DDR-Zeiten) sowie Änderungen in der Geschossanzahl nach Baumaßnahmen, Unstimmigkeiten beí der Beitragsveranlagung aufgetreten sind. Diese werden im Widerspruchsverfahren geklärt und die Ergebnisse der Prüfung werden umgehend den betroffenen Bescheidempfängern mitgeteilt.
Ebenso gab es Differenzen bei bereits im Zuge von Straßenbaumaßnahmen durch die Verbandsgemeinden festgelegten beitragspflichtigen Veranlagungsflächen zu den vom Verband festgesetzten Beitragsflächen. In diesen besonderen Fällen wird es eine gesonderte Klärung im Zuge des Widerspruchsverfahren geben.
Zusammenfassend kann beim Vergleich der vorliegenden begründeten oder gar nach Prüfung auch unbegründeten Ursachen für eine Widerspruch nicht von Chaos oder einer stark fehlerhaften Bescheidung gesprochen werden. Dennoch ist dem Verband bewusst, dass jeder Einzelfall für den Betroffenen mit Ärgernis verbunden ist, welcher unterstützend durch die Tatsache des vorweihnachtlichen Bescheiderlasses nicht unbedingt diese Umstände abgemildert hat.
Der Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda bittet dennoch für alle in diesem Zusammenhang stehenden Unannehmlichkeiten um ein angemessenes Verständnis, auch unter dem Aspekt der äußeren und inneren Begleitzwänge die mit der Gesamtproblematik der sogenannten "Altanschließerbeiträge" im Zusammenhang stehen.
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes und des Betriebsführers, die in den zurückliegenden Tagen dazu beigetragen habe, die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Fragen zu beantworten bzw. die Widersprüche aufzunehmen und dabei durch ihre verständliche Art Weise den sachlichen Dialog weiterhin mit Ihnen ermöglicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hauptvogel
Verbandsvorsteher
Neue Gebühren
Ab dem 01.01.2011 gelten neue Gebühren für Trinkwasser und Abwasser.
Die Gebührenübersicht steht zum Download bereit:
Download Gebührenübersicht


